Allgemeine Bedingungen

Die allgemeinen Verkaufsbedingungen von VORWERK BENELUX (“AGB”) gelten für den Verkauf von VORWERK-BENELUX-Produkten (das “Produkt”) an Kunden (“Kunde(n)”) über ihre Website (“Webshop”) sowie für jeden sonstigen Vertrag zwischen VORWERK BENELUX und dem Kunden. Die AGB haben Vorrang vor allen anderen allgemeinen Verkaufsbedingungen. Änderungen der AGB treten in Kraft, sobald sie online veröffentlicht werden, und finden keine Anwendung auf vorausgegangene Transaktionen. 

Die Kontaktdaten von VORWERK BENELUX lauten: 

VORWERK BENELUX BV 

Unternehmensnummer: 1005.465.871 

Mechelsesteenweg 586 Bus C, 

1800 Vilvoorde, Belgien 

E-Mail: benelux@customercare.vorwerk.com 

Diese Bedingungen werden dem Kunden in einer Form zur Verfügung gestellt, die es dem Kunden ermöglicht, die AGB auf einem dauerhaften Datenträger zu speichern. 

In diesen AGB haben die nachstehend mit Großbuchstaben versehenen Begriffe die folgende Bedeutung: 

VORWERK BENELUX”: VORWERK BENELUX, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach belgischem Recht, mit Sitz in Mechelsesteenweg 586 Bus C, 1800 Vilvoorde, und mit der belgischen Unternehmensnummer 1005.465.871 

AGB oder Allgemeine Bedingungen”: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VORWERK BENELUX. 

EU Data Act”: Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. 

Rechte am geistigen Eigentum”: alle Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Patente, Marken, Muster- und Datenbankrechte, Rechte an vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnissen, Domainnamenrechte und alle sonstigen Rechte des geistigen Eigentums (registriert oder nicht, derzeit bestehend oder noch zu entwickeln) weltweit, einschließlich der Rechte an Anmeldungen und laufenden Registrierungen sowie des Rechts auf Schadensersatz bei Rechtsverletzungen. 

Produkt”: jedes Produkt, das von VORWERK BENELUX an den Kunden verkauft wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Thermomix oder Kobold. 

Dienst”: jede Dienstleistung, die von VORWERK BENELUX oder ihren Erfüllungsgehilfen für den Kunden erbracht wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reparaturdienstleistungen. 

Demo”: bezeichnet eine von Vorwerk Benelux oder ihren Beauftragten am Standort des Kunden (in Belgien, den Niederlanden oder Luxemburg) durchzuführende kostenlose Vorführung von maximal zwei (2) Stunden mit dem Ziel, die Funktionsweise und die Möglichkeiten des vom Kunden erworbenen Produkts zu erläutern. Das Recht auf eine Demo pro erworbenem Produkt entsteht von Rechts wegen anlässlich des Kaufs eines Produkts als zusätzliche optionale Dienstleistung, ist jedoch keIn Bestandteil des Produkts und kann vom Kunden abgelehnt werden. 

VI”: Vorwer International & Co. KmG, mit Sitz Verenastrasse 39, 8832 Wollerau, Schweiz. 

Bestellungen können unter anderem über den Webshop mittels eines Online-Bestellformulars und im Rahmen der verfügbaren Lagerbestände aufgegeben werden. Ist das Produkt oder die Dienstleistung nach der Bestellung nicht lieferbar, so informiert VORWERK BENELUX den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist. Weitere Produktinformationen sind beim Kundendienst von VORWERK BENELUX erhältlich. 

Ein Verkauf oder ein sonstiger Vertrag kommt nur durch die ausdrückliche Annahme des Angebots durch VORWERK BENELUX zustande. 

VORWERK BENELUX behält sich das Recht vor, Bestellungen von Produkten oder Dienstleistungen nicht auszuführen oder zu stornieren, unter Rückerstattung einer gegebenenfalls geleisteten Vorauszahlung, wenn die Bestellung ungültig oder betrügerisch erscheint, zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, bei Bestellungen durch Minderjährige, Bestellungen von insolventen Kunden, Kunden ohne bekannte Adresse oder Kunden, die falsche Angaben machen. 

VORWERK BENELUX kann ihre Verpflichtungen oder Bestellungen aussetzen oder ablehnen, wenn ein Kunde eine Bestellung eines Produkts oder einer Dienstleistung nicht bezahlt hat oder mit dem ein Streit besteht. 

Durch Aufgabe einer Bestellung akzeptiert der Kunde die AGB vollständig. Der Vertrag und die Bedingungen bleiben in Kraft, bis alle Verpflichtungen erfüllt sind. 

Durch Aufgabe einer Bestellung verzichtet der Kunde ausdrücklich auf seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und erkennt die Anwendbarkeit dieser AGB an. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden können von VORWERK BENELUX nicht stillschweigend akzeptiert werden. Von dieser Bestimmung kann nur durch eine unterzeichnete schriftliche Vereinbarung abgewichen werden. 

Das Produkt wird zu dem zum Zeitpunkt der Registrierung der Bestellung gültigen Preis in Rechnung gestellt. Die Preise sind in Euro und beinhalten die Mehrwertsteuer zum im Wohnsitzland des Kunden zu diesem Zeitpunkt geltenden Satz. Versand- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert ausgewiesen. Vor Aufgabe einer Bestellung wird dem Kunden der Gesamtpreis, einschließlich aller Kosten und Steuern, in der Bestellübersicht des Webshops angezeigt. Vorbehaltlich von Käufen und Bestellungen über den Webshop, die sofort zu bezahlen sind, abweichender Vereinbarungen oder eines abweichenden Fälligkeitsdatums auf der Rechnung, hat jede Zahlung zur Vergütung von VORWERK BENELUX innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Versand der Rechnung oder Zahlungsaufforderung an den Kunden zu erfolgen. 

Käufe oder Bestellungen über den Webshop können unter anderem mit einer der folgenden angebotenen Zahlungsmethoden bezahlt werden: Debitkarte, Kreditkarte und andere angebotene Finanzierungsmöglichkeiten. 

VORWERK BENELUX tritt bei der Gewährung von Verbraucherkrediten als Kreditvermittler (Agent in Nebentätigkeit gemäß Artikel I.9, 81° WER) auf und ist als Agent in Nebentätigkeit Typ 2 im Register der Kreditvermittler bei der FSMA eingetragen. Die Befugnis von VORWERK BENELUX ist stets auf die Gewährung von Verbraucherkrediten (Ratenkauf) zur Finanzierung der von VORWERK verkauften Produkte, unter anderem über den Kreditgeber Alpha Credit NV (Cetelem ist eine Handelsbezeichnung von Alpha Credit NV), beschränkt. VORWERK BENELUX ist nicht befugt, selbst einen Verbraucherkredit zu gewähren, und jeder Kreditantrag unterliegt stets der Genehmigung durch den Kreditgeber nach Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden. VORWERK BENELUX kann nicht für eine Ablehnung des Verbraucherkredits durch den Kreditgeber haftbar gemacht werden. Achtung, Geld leihen kostet auch Geld. 

Bleibt der Kunde, der Verbraucher im Sinne von Artikel I.1, 2° des Wirtschaftsgesetzbuches ist, mit der Zahlung der Rechnung am Fälligkeitstag in Verzug, kann VORWERK BENELUX (i) verzugsrechtliche Zinsen verlangen, die dem Referenzzinssatz zuzüglich acht Prozentpunkten entsprechen, wie im zweiten Absatz von Artikel 5 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Zusammenhang mit Handelsgeschäften, berechnet auf den offenen Betrag, und (ii) eine pauschale Entschädigung verlangen von: a) 20 € falls der offene Saldo ≤ 150 € beträgt; oder b) 30 € zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrags auf die Tranche zwischen 150,01 € und 500 €, falls der offene Saldo zwischen 150,01 € und 500 € liegt; oder c) 65 € zuzüglich 5 % des geschuldeten Betrags auf die Tranche über 500 € mit einem Maximum von 2.000 €, falls der offene Saldo > 500 € ist. 

VORWERK BENELUX kann diese Zinsen und die pauschale Entschädigung bei einem Verbraucher erst nach Ablauf von vierzehn Tagen nach Versendung der ersten schriftlichen Mahnung gemäß Artikel XIX.2 §1 des Wirtschaftsgesetzbuches geltend machen, beginnend am dritten Werktag nach Versendung des Briefes oder am Kalendertag nach Versendung der elektronischen Mahnung. 

Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne von Artikel I.1, 2° des Wirtschaftsgesetzbuches und bleibt die Zahlung am Fälligkeitstag der Rechnung aus, so ist von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung ein Verzugszins geschuldet, entsprechend dem Zinssatz, der auf Handelsgeschäfte (B2B) anwendbar ist, gemäß dem Gesetz vom August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Zusammenhang mit Handelsgeschäften. 

Die Nichtzahlung der Rechnung im Zusammenhang mit Handelsgeschäften (B2B) am Fälligkeitstag führt außerdem automatisch und ohne Inverzugsetzung zu einer pauschalen Entschädigung von zehn Prozent (10 %) auf den offenen Saldo, mit einem Mindestbetrag von 125 € pro offener Rechnung, unbeschadet des Rechts von VORWERK BENELUX, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen. 

Eine unvollständige Lieferung einer Bestellung rechtfertigt keinen Zahlungsaufschub für die gelieferten Waren. VORWERK BENELUX kann Teilrechnungen ausstellen, soweit die Waren geliefert worden sind. Die Zahlung der Rechnungen kann nicht von der Installation oder Inbetriebnahme der Ausrüstung abhängig gemacht werden. 

VORWERK BENELUX ist bestrebt, das Produkt innerhalb von 60 Tagen nach vollständigem Zahlungseingang zu liefern, sofern nicht schriftlich ein anderes Lieferdatum vereinbart wurd. 

Kann VORWERK BENELUX nicht innerhalb der genannten Frist liefern, wird sie den Kunden schriftlich informieren und ein neues angemessenes Lieferdatum vereinbaren. Die Überschreitung dieser neuen Frist berechtigt den Kunden, die Bestellung zu stornieren. 

Bei der Anlieferung hat der Kunde die Verpackung auf Beschädigungen zu prüfen. Ist das Produkt beschädigt, darf der Kunde die Lieferung verweigern und VORWERK BENELUX unverzüglich informieren. 

Lieferfristen und Reparaturfristen sind Richtwerte und nicht verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter das Produkt tatsächlich in Besitz nimmt. 

Um VORWERK BENELUX zu ermöglichen, die Zustellung und Lieferung bei ihren Lieferdiensten weiter zu verfolgen, wird der Kunde gebeten, jede vermutete Nichtlieferung auf Grundlage des ungefähren Lieferdatums oder der Sendungsverfolgungsinformationen des Lieferdienstes so bald wie möglich und innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach diesem ungefähren Lieferdatum per E-Mail an VORWERK BENELUX zu melden, an: benelux@customercare.vorwerk.com. Das Vorstehende lässt die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt. 

Die verkauften Produkte bleiben Eigentum von VORWERK BENELUX, bis der Preis und alle anderen vom Kunden geschuldeten Beträge vollständig bezahlt sind. Der Kunde haftet für Beschädigung oder Wertminderung des Produkts im Vergleich zum Neuzustand infolge von Gebrauch, Beeinträchtigung der Verpackung usw. 

Im Falle einer Pfändung, Einziehung oder anderer Maßnahmen Dritter in Bezug auf das Produkt stellt der Kunde VORWERK BENELUX vollständig von allen daraus resultierenden Ansprüchen und Kosten frei. In diesem Fall muss der Kunde den Dritten darüber informieren, dass das Produkt Eigentum von VORWERK BENELUX ist. Falls der Preis nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollständig bezahlt wird, kann VORWERK BENELUX nach eigenem Ermessen die Rückgabe des Produkts verlangen, indem bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden oder indem die Funktionen des Geräts blockiert werden. 

Die von Vorwerk Benelux angebotenen Produkte sind technisch ausschließlich für den normalen häuslichen Gebrauch entwickelt und bestimmt. Produkte von Vorwerk Benelux sind nicht für die Verwendungin Restaurants, Industrie-oder Profiküchen, Hotels, Cateringbetrieben, Kantinen, Cafés oder sonstigen gastronomischen oder Horeca-Umgebungen bestimmt.

Der Kunde erhält aufgrund des Kaufs eines der nachstehend genannten Produkte das Recht auf eine Demo. 

Das Recht auf eine Demo gilt ausschließlich beim Kauf eines der nachstehend genannten Produkte und unter Ausschluss jedes nicht genannten Produkts: 

  - Thermomix Typ TM7 

Vorwerk Benelux ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, u. a. in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit des Kunden und der Ausführenden der Demo, zu bestimmen, wann die Demo durchgeführt wird. Im Anschluss an den Kauf des betreffenden Produkts wird Vorwerk Benelux Kontakt mit dem Kunden aufnehmen, um seinem Recht Geltung zu verschaffen, und die vom Kunden im Zusammenhang mit dem Kauf des Produkts zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwenden. 

Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Demo abzulehnen. Wenn der Kunde im Zusammenhang mit einem Kauf keine Demo wünscht oder wenn der Kunde den Berater von VORWERK BENELUX wechseln möchte, muss der Kunde die Kundenbetreuung von VORWERK BENELUX unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren: benelux@customercare.vorwerk.com 

Eine Demo wird ausschließlich nach ausdrücklicher Bestätigung von Datum und Ort durch den Kunden durchgeführt. Reagiert der Kunde nicht innerhalb einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen nach dem ersten Kontaktversuch von Vorwerk Benelux oder deren Hilfsperson (Berater) auf den Vorschlag zur Durchführung der Demo, erlischt das Angebot zur Durchführung der betreffenden Demo von Rechts wegen vollständig, ohne dass dies zu einem Anspruch auf Schadensersatz oder Preisminderung führt. 

Eine geplante Demo kann jederzeit, kostenlos und ohne Angabe von Gründen sowohl vom Kunden als auch von Vorwerk Benelux storniert werden. Im Falle einer Stornierung oder Nichtdurchführung einer Demo sind weder der Kunde noch Vorwerk Benelux zu irgendeiner Entschädigung, Schadensersatz- oder Kündigungszahlung verpflichtet. 

Die Durchführung, Stornierung oder Nichtdurchführung einer Demo berührt in keinem Fall die Gültigkeit oder Durchführung eines Kaufvertrags zwischen Vorwerk Benelux und dem Kunden, noch stellt sie einen Grund für die Auflösung oder Änderung dieses Kaufvertrags dar. 

Vorwerk Benelux haftet nicht für direkte oder indirekte vertragliche Schäden, die sich aus dem Zustandekommen, der Ausführung oder Beendigung einer Demo ergeben. Jede außervertragliche Haftung von VORWERK BENELUX oder ihren Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeitern im Zusammenhang mit dem Zustandekommen, der Ausführung oder Beendigung einer Demo oder eines Vertrags mit dem Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen (abweichend von Artikel 6.3 §2 Bürgerliches Gesetzbuch), außer in Fällen von Schadensersatzforderungen wegen Körperverletzung oder immateriellen Schadens oder für Schäden, die durch eine vorsätzliche Handlung mit dem Ziel der Schadenszüfügung verursacht wurden. 

Beschwerden über das Produkt oder eine Dienstleistung sind schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail an benelux@customercare.vorwerk.com einzureichen, und das Vorliegen eines Mangels ist vom Kunden nachzuweisen. VORWERK BENELUX haftet nicht für Mängel, wenn der Mangel bei der Lieferung nicht vorhanden war oder der Kunde beim Kauf vom Mangel Kenntnis hatte. 

In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, eine Beschwerde oder Mitteilung über eine Nichtkonformität oder einen Mangel innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Kenntnisnahme einer nicht konformen Lieferung bei VORWERK BENELUX einzureichen. Bei unterlassener rechtzeitiger Beschwerde oder Mitteilung nach Kenntnisnahme durch den Kunden verliert der Kunde das Recht, sich auf eine nicht konforme Lieferung für eine etwaige Nachbesserung oder Entschädigung zu berufen, unbeschadet anderslautender zwingender Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Produktgarantie für Verbraucher. Jede Klage aufgrund eines Konformitätsmangels verjährt zwei Jahre ab dem Datum der Beschwerde oder Mitteilung an VORWERK BENELUX. 

Kann der Streit nicht gütlich beigelegt werden, kann der Kunde eine Beschwerde beim Ombudsdienst für Verbraucherangelegenheiten, König Albert II.-Laan 8, Bus 1, 1000 Brüssel, einreichen. 

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von Artikel I.1, 2° des Wirtschaftsgesetzbuches, gelten die folgenden Garantiebedingungen: 

Der Kunde (Verbraucher) hat Anspruch auf eine gesetzliche Gewährleistung von zwei (2) Jahren ab Lieferdatum für Produkte, die von VORWERK BENELUX für nichtberufliche Zwecke verkauft wurden. Diese Garantie erlischt und findet in den folgenden Fällen keine Anwendung: 

  • bei unsachgemäßer Verwendung, normalem Verschleiß oder mangelnder Wartung gemäß den Wartungsanweisungen und/oder Nachlässigkeit im Bereich der Hygiene; 
  • bei Schäden durch Reinigung des Produkts in einer Spülmaschine (unsachgemäße Verwendung) oder Schäden durch Auslaufen oder Ausfließen von Flüssigkeiten infolge falscher Verwendung oder fehlerhafter Platzierung; 
  • bei Verwendung von Zubehör oder Teilen, die nicht von Vorwerk geliefert wurden, oder bei Verwendung von nicht originalen Vorwerk-Teilen; 
  • bei Eingriff oder Veränderung des Geräts oder Produkts durch einen nicht autorisierten Dritten oder durch den Kunden; 
  • bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung oder Schäden am Produkt infolge von Stürzen oder Stößen beim Kunden oder beim Transport durch den Kunden; 
  • bei Anschluss an eine nicht konforme Elektroinstallation; 
  • im Falle höherer Gewalt, wie Naturkatastrophe, Blitzeinschlag, Überschwemmung, Brand oder eines zufälligen Ereignisses oder einer externen Ursache; 
  • bei defekter oder fehlender WLAN- oder Bluetooth-Verbindung beim Kunden. 

Die vorstehende Bestimmung lässt die Rechte in Bezug auf versteckte Mängel und (Nicht-)Konformität der Lieferung unberührt. 

Die vorstehende gesetzliche Produktgarantie gilt unbeschadet einer optionalen und zusätzlichen Erweiterung des Garantie- und Reparaturdienstes (z. B. Repair Package), die ausdrücklich zwischen dem Kunden (Verbraucher) und VORWERK BENELUX vereinbart wurde. 

Im Falle einer Beschwerde des Kunden bezüglich eines Mangels prüft VORWERK BENELUX, ob der Mangel unter eine Garantie fällt. Im Falle eines Mangels an einem Produkt, auf das eine Garantie anwendbar ist, kann ein Kunde das Produkt kostenfrei zurücksenden und von VORWERK BENELUX reparieren lassen, vorbehaltlich der Vorlage eines gültigen Kaufbelegs für das mangelhafte Produkt. 

Der Kunde hat bei einem Mangel, der unter die Garantie fällt, nur Anspruch auf eine Reparatur des Produkts, sofern eine Reparatur möglich ist. Sollte sich eine Reparatur als unmöglich erweisen, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des Produkts und kann keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Preisnachlass geltend machen. Sollten sowohl Reparatur als auch Ersatz unmöglich sein, ist es möglich, eine angemessene Preisminderung vorzunehmen oder den Kaufvertrag gegen Rückerstattung aufzulösen, sofern das Produkt zurückgesendet wird. 

Für den Fall, dass ein Mangel oder eine Reparatur nicht unter die Garantie fällt oder im Falle des Fehlens eines gültigen Kaufbelegs für das Produkt, gehen die Kosten der Rücksendung zu Lasten des Kunden. 

Die gesetzliche Garantiefrist wird für die Dauer der Zeit ausgesetzt, in der sich das Produkt im Rahmen eines Reparatur- oder Austauschverfahrens bei VORWERK BENELUX befindet. Eine eventuelle Reparatur eines mangelhaften Produkts führt nicht zum Beginn einer neuen gesetzlichen Garantiefrist. Die gesetzliche Garantiefrist läuft unvermindert weiter ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der betreffenden Reparatur. 

Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften, wie sie in der Gebrauchsanweisung dargelegt sind, haftet VORWERK BENELUX nicht für Schäden am Kunden oder an Dritten, unabhängig davon, ob an Tieren oder Sachen. Jeder Unfall ist VORWERK BENELUX unverzüglich zu melden; diese kann das Gerät zur Begutachtung anfordern. Der Zustand des Geräts darf nach einem Unfall nicht verändert werden. 

Für weitere Informationen über die Garantie, Beschädigungen oder Rücksendungen können Sie den Kundendienst kontaktieren unter: benelux@customercare.vorwerk.com 

Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von Artikel I.1, 2° des Wirtschaftsgesetzbuchs, verfügt der Kunde (sofern dies von VORWERK BENELUX angeboten wird) über die Möglichkeit, gegen Bezahlung zusätzliche Reparaturpakete nach einem Defekt an einem Produkt zu bestellen, unter anderem über den Webshop, als zusätzliche Dienstleistung von VORWERK BENELUX. (nachstehend gemeinsam: “Reparaturpakete”) 

 

Die Bestimmungen dieses Artikels bezüglich der Reparaturpakete gelten unbeschadet der gesetzlichen Garantiefrist von zwei (2) Jahren für Verbraucher gemäß Artikel 1649quater §1 des alten Zivilgesetzbuchs. 

Die vorgenannten Reparaturpakete finden keine Anwendung, wenn der Kunde ein Produkt zu beruflichen Zwecken (B2B) erwirbt. Die vorgenannten Reparaturpakete werden ausschließlich Verbrauchern im Sinne von Artikel I.1, 2° des Wirtschaftsgesetzbuchs angeboten und können nur von Verbrauchern für ein bestimmtes Produkt bestellt werden, wobei die Laufzeit und Beschreibung dieser Reparaturdienstleistungen je Produkt im Webshop angegeben werden. 

Die Laufzeit von Reparaturpaketen wird nicht ausgesetzt oder verlängert, während sich das Produkt im Rahmen eines Reparatur- oder Austauschverfahrens bei VORWERK BENELUX befindet, abweichend von der Aussetzung der gesetzlichen Garantiefrist für Verbraucher während der Reparaturen, wie in Artikel 9 beschrieben. Eine etwaige Reparatur eines defekten Produkts führt nicht zum Beginn einer neuen Garantiefrist. 

Der Kunde erkennt an, dass VORWERK BENELUX in keiner Weise verpflichtet ist und auch nicht zur irgendeiner Reparatur oder zum Austausch aufgrund abgeschlossener oder bezahlter Reparaturpakete verpflichtet ist, wenn der Kunde das Produkt zu beruflichen Zwecken kauft oder gekauft hat (B2B). 

Spezifische Reparaturpakete: 

Die Bedingungen der spezifischen inbegriffenen Leistungen, Kosten und die Gültigkeitsdauer der Reparaturpakete für Kunden (Verbraucher) mit der Bezeichnung “Paket 1: Simplicity”, “Paket 2: Serenity” und “Paket 3: Serenity +” werden nachstehend beschrieben. 

Die Reparaturpakete “Paket 1: Simplicity”, “Paket 2: Serenity” und “Paket 3: Serenity +” finden ausschließlich Anwendung auf die folgenden spezifischen Produkte: 

  • Thermomix Typ TM7 
  • Thermomix Typ TM6 
  • Thermomix Typ TM5 
  • Kobold Typ VK7 

Jedes Reparaturpaket, das vom Kunden (Verbraucher) nach einem Defekt an einem Produkt bestellt wurde, ist während der jeweils bestimmten Laufzeit strikt auf genau ein Produkt anwendbar (auf der Grundlage der spezifischen Seriennummer dieses Produkts). 

Während der vertraglich bestimmten Laufzeit der nachstehend genannten spezifischen Reparaturpakete verpflichtet sich VORWERK BENELUX, auf Anfrage des Verbrauchers die bereits aufgetretenen Defekte (gegebenenfalls auch durch Verschleiß) des Produkts gemäß den nachstehenden Bedingungen zu beheben oder zu reparieren. 

VORWERK BENELUX garantiert nach der Erstreparatur und (gegebenenfalls der Prüfung) die ordnungsgemäße Funktion des Geräts während der verbleibenden Laufzeit des jeweiligen Reparaturpakets. Zeigt das Produkt während der Laufzeit des Reparaturpakets bei normalem (haushaltsüblichem) Gebrauch erneut einen technischen Defekt, wird VORWERK BENELUX diesen beheben, ohne zusätzliche Kosten für Ersatzteile oder Arbeitsstunden zu berechnen. Diese zusätzliche Dienstleistung deckt ausschließlich technische Defekte nach Reparatur, Material- und Herstellungsfehler ab. Schäden, die durch externe Ursachen (wie Sturzschäden, Wasserschäden, Schäden durch Reinigung des Produkts in einer Spülmaschine, Schäden durch Einwirkung einer externen Wärmequelle, Brand, Blitzschlag) oder durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nachlässigkeit des Kunden verursacht werden, fallen nicht unter die Dienstleistungen während der Laufzeit des Reparaturpakets. Gegebenenfalls wird VORWERK BENELUX dem Kunden vor Durchführung irgendwelcher Reparaturen einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die außerhalb des Reparaturpakets liegenden Reparaturleistungen zukommen lassen. 

Das Inkrafttreten und die bestimmte Laufzeit der Reparaturpakete beginnen von Rechts wegen mit dem Datum des Eingangs der vollständigen Zahlung des Preises des Reparaturpakets durch den Kunden.

Der spezifische Inhalt, die inbegriffenen Kosten und die Laufzeit für “Paket 1: Simplicity”, “Paket 2: Serenity” und “Paket 3: Serenity +” sind wie folgt: 

Paket 1: Simplicity
Inbegriffene Dienstleistungen und Kosten für die Reparatur von Defekten: Kosten für Transport und Rücksendungen (Kosten für Abholung und Versand), Arbeitskosten für die Reparatur, Reparaturkosten für einen (1) Ausfall oder Defekt mit den benötigten Ersatzteilen für einen sicheren Betrieb.
Dauer: 6 Monate

Paket 2: Serenity
Inbegriffene Dienstleistungen und Kosten für die Reparatur von Defekten: Kosten für Transport und Rücksendungen (Kosten für Abholung und Versand), Arbeitskosten für die Reparatur, Austausch- und Reparaturkosten für alle Defekte, einschließlich Defekte an Ersatzteilen (einschließlich Messern und Deckeln), umfassende Reinigung, Testen aller wesentlichen Funktionen.
Dauer: 12 Monate

Paket 3: Serenity +
Inbegriffene Dienstleistungen und Kosten für die Reparatur von Defekten: Kosten für Transport und Rücksendungen (Kosten für Abholung en Versand), Arbeitskosten für die Reparatur, Austausch- und Reparaturkosten für alle Defekte, einschließlich Defekte an Ersatzteilen (einschließlich Messern und Deckeln), umfassende Reinigung, Testen aller wesentlichen Funktionen.
Dauer: 24 Monate

Eine etwaige umfassende Reinigung gilt ausschließlich als Bemühungsverpflichtung und wird im Rahmen des Hygienestatus durchgeführt, in dem das Gerät von VORWERK BENELUX empfangen wurde. VORWERK BENELUX behält sich das Recht vor, (Reinigungs-)Arbeiten abzulehnen oder einzuschränken, wenn der Hygienestatus des von VORWERK BENELUX empfangenen Produkts eine sichere oder normale Durchführung der Reinigungsarbeiten nicht zulässt.

Kauft der Kunde ein Produkt für berufliche Zwecke (B2B), gelten die folgenden Garantiebedingungen: 

Der Kunde (gewerbliche Nutzung) hat Anspruch auf eine Garantie von sechs (6) Monaten nach dem Kauf für Produktions- und Materialfehler eines Thermomix-Geräts und Thermomix-Zubehörs. 

Der Kunde (gewerbliche Nutzung) hat Anspruch auf eine Garantie von zwei (2) Jahren nach dem Kauf für Produktions- und Materialfehler eines Kobold-Geräts und Kobold-Zubehörs. 

Diese Garantie erlischt und findet in den folgenden Fällen keine Anwendung: 

  • bei unsachgemäßem Gebrauch, normalem Verschleiß oder mangelnder Wartung gemäß den Wartungsanweisungen und/oder Nachlässigkeit im Hinblick auf die Hygiene; 
  • bei Schäden durch die Reinigung des Produkts in einer Spülmaschine (unsachgemäßer Gebrauch) oder Schäden durch Auslaufen oder Ausfließen von Flüssigkeiten infolge falscher Verwendung oder Aufstellung; 
  • bei Verwendung von Zubehör oder Teilen, die nicht von Vorwerk geliefert wurden, oder bei Verwendung von nicht originalen Vorwerk-Teilen; 
  • bei Eingriffen oder Änderungen am Gerät oder Produkt durch einen nicht autorisierten Dritten oder durch den Kunden; 
  • bei Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung oder Schäden am Produkt infolge von Stößen oder Herunterfallen beim Kunden oder Schäden während des Transports durch einen Dritten oder den Kunden; 
  • bei Anschluss an eine nicht konforme elektrische Installation oder ein nicht konformes Stromnetz; 
  • im Falle höherer Gewalt, wie Naturkatastrophe, Blitzeinschlag, Überschwemmung, Brand oder eines zufälligen Ereignisses oder von einem externen Umstand verursachten Schadens; 
  • bei defekter oder fehlender WLAN- oder Bluetooth-Verbindung beim Kunden. 

Im Falle einer Beschwerde des Kunden hinsichtlich eines Mangels prüft VORWERK BENELUX, ob der Mangel unter eine Garantie fällt. 

Im Falle eines Defekts an einem Produkt, auf das die Garantie anwendbar ist, kann ein Kunde, der in Belgien, den Niederlanden oder Luxemburg ansässig ist, das Produkt von VORWERK BENELUX kostenlos reparieren lassen, sofern er einen Kaufnachweis des defekten Produkts vorlegt. Sendet der Kunde das Produkt aus einem Land außerhalb Belgiens, der Niederlande oder des Großherzogtums Luxemburg, gehen die Versand- oder Transportkosten zu Lasten des Kunden. 

Der Kunde hat bei einem Mangel, der unter die Garantie fällt, Anspruch auf eine Reparatur des Produkts. Wenn die Reparatur unmöglich ist, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des Produkts. 

Die Garantiefrist wird nicht ausgesetzt während des Zeitraums, in dem sich das Produkt im Rahmen eines Reparatur- oder Austauschverfahrens bei VORWERK BENELUX befindet. Eine eventuelle Reparatur eines defekten Produkts führt nicht zum Beginn einer neuen Garantiefrist. 

Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften, wie in der Gebrauchsanweisung dargelegt, ist VORWERK BENELUX nicht verantwortlich für Schäden am Kunden oder an Dritten, seien es Tiere oder Sachen. Jeder Unfall ist VORWERK BENELUX unverzüglich zu melden; das Gerät kann zu Begutachtungszwecken angefordert werden. Der Zustand des Geräts darf nach einem Unfall nicht verändert werden. 

Für weitere Informationen über die Garantie, Beschädigungen oder Rücksendungen können Sie den Kundendienst kontaktieren unter: benelux@customercare.vorwerk.com 

Im Falle eines Defekts an einem Produkt, das zu gewerblichen Zwecken (B2B) erworben wurde und auf das die Produktgarantie für gewerbliche Kunden nicht anwendbar ist oder dessen Garantiefrist abgelaufen ist, gilt für gewerbliche Kunden folgendes Reparaturverfahren: 

Der Kunde ist verpflichtet, vor jeglicher Reparatur oder Diagnose durch VORWERK BENELUX die Diagnosekosten sowie die Versand- und Rücksendkosten zu begleichen. Nach Erhalt der vorgenannten Zahlung wird VORWERK BENELUX dem Kunden eine leere Verpackung mit zugehörigem Versandetikett zusenden, damit das defekte Produkt an den Reparaturdienst versandt werden kann. VORWERK BENELUX kann nicht haftbar gemacht werden für irgendwelche Schäden oder zusätzliche Materialschäden infolge des Versands oder Transports des defekten Produkts an den Reparaturdienst. 

Der Reparaturdienst wird die Diagnose des Defekts innerhalb einer angemessenen Frist durchführen, woraufhin VORWERK BENELUX dem Kunden, sofern eine Reparatur möglich ist, einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die Reparatur zukommen lässt. Der Kostenvoranschlag für die Reparatur verliert von Rechts wegen in vollem Umfang seine Gültigkeit nach Ablauf von dreißig (30) Tagen ab dem Datum seiner Versendung, sofern innerhalb dieser Frist keine Zahlung oder Reaktion des Kunden erfolgt. Die bereits bezahlten Diagnose-, Versand- und Rücksendkosten werden nur im Falle einer vollständigen Annahme des Kostenvoranschlags für die Reparatur durch den Kunden auf den Angebotspreis angerechnet. Bei fehlender rechtzeitiger Zahlung oder Annahme des Kostenvoranschlags für die Reparatur, oder wenn eine Reparatur vernünftigerweise unmöglich ist, gehen die Diagnose-, Versand- und Rücksendkosten endgültig zu Lasten des Kunden. 

Nach vollständiger Bezahlung des im Kostenvoranschlag genannten Preises wird VORWERK BENELUX innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Reparaturen durchführen und das reparierte Produkt an den gewerblichen Kunden zurücksenden. Die durchgeführte Reparatur begründet keine neue Garantiefrist für das Produkt und verlängert auch nicht eine ursprüngliche Garantiefrist. 

Bei Nichtzahlung oder Ablehnung des Kostenvoranschlags durch den Kunden wird das Produkt unrepariert an den Gewerbekunden zurückgesandt. Falls der Gewerbekunde schriftlich mitteilt, dass er das Produkt nicht länger wünscht, wird VORWERK BENELUX zur Wiederverwertung und Vernichtung des Produkts übergehen. Die bereits bezahlten Diagnose- und Versandkosten werden in keinem Fall zurückerstattet. 

Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von Artikel I.1, 2° des Wirtschaftsgesetzbuchs, gilt ein Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen ab Erhalt des Produkts. 

Das Widerrufsrecht und die Bestimmungen dieses Artikels finden keine Anwendung, wenn der Kunde (Unternehmen) ein Produkt zu beruflichen Zwecken erwirbt (B2B). 

Der Kunde verfügt über ein Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen ab Erhalt des Produkts über alle Vertriebskanäle von VORWERK BENELUX, einschließlich Verkäufen während Vorführungen oder in Geschäften von VORWERK BENELUX. Der Kunde verfügt über ein Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen ab dem Tag nach dem Datum der Bestellung von Reparaturpaketen, solange die Reparatur noch nicht durchgeführt wurde. Für rein digitale Inhalte (einschließlich der Cookidoo-Applikation) ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, kann der Kunde das beigefügte Widerrufsformular ausfüllen oder eine eindeutige Erklärung mit Angabe der Bestellnummer, des Kaufnachweises und der Entscheidung zum Widerruf per E-Mail an benelux@customercare.vorwerk.com senden. 

Das Produkt ist stets im Originalzustand und in der Originalverpackung zurückzusenden; die Verpackung darf bereits geöffnet worden sein, um die Art, die Eigenschaften und die Funktionsweise des Produkts festzustellen. 

Das Produkt ist mit einem von VORWERK BENELUX bereitgestellten Rücksendeetikett und gemäß den Anweisungen von VORWERK BENELUX zurückzusenden. Der Kunde hat gegebenenfalls das Produkt ohne unnötige Verzögerung zurückzusenden, unter anderem nach Erhalt des Rücksendeetiketts, und hat in jedem Fall das Produkt spätestens 14 Kalendertage nach dem Widerruf zurückzusenden. VORWERK BENELUX trägt die unmittelbaren Lieferkosten der Rücksendung, wenn das Produkt aus Belgien, den Niederlanden oder dem Großherzogtum Luxemburg zurückgesendet wird. Sendet der Kunde das Produkt aus einem Land außerhalb Belgiens, der Niederlande oder des Großherzogtums Luxemburg, gehen die Versand- oder Transportkosten zu Lasten des Kunden. 

Die Rückerstattung der vom Kunden bereits gezahlten Beträge erfolgt über dieselbe Zahlungsmethode und ohne unnötige Verzögerung, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der zurückgesandten Ware und unter der Voraussetzung, dass die Rückgabebedingungen erfüllt sind. 

Hat der Kunde den Kauf ganz oder teilweise über einen Kreditgeber (zum Beispiel Alma) finanziert, erfolgt im Falle eines gültigen Widerrufs durch den Kunden die Rückerstattung nach Erhalt der zurückgesandten Ware direkt an diesen Kreditgeber gemäß den Bestimmungen dieses Artikels. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die vorgenannte Rückerstattung an den Kreditgeber als schuldbefreiende Zahlung durch VORWERK BENELUX gilt. Ausschließlich der Kunde ist verantwortlich für die unverzügliche Information des Kreditgebers über die Ausübung des Widerrufsrechts sowie für eine etwaige Beendigung oder weitere Abwicklung von Verpflichtungen zwischen dem Kunden und dem Kreditgeber infolge des Widerrufs. 

Kann der Kunde nachweisen, dass das Produkt bei Lieferung bereits defekt oder beschädigt war, wird die Rücksendung ohne Wertminderung akzeptiert. 

Wenn das Produkt unvollständig zurückgesandt wurde, das Produkt durch den Kunden beschädigt wurde oder das Produkt in gebrauchtem / verschmutztem Zustand zurückgesandt wurde, kann VORWERK BENELUX bei der Rückerstattung eine Wertminderung in Rechnung stellen. 

Rücksendadresse: 

FIEGE 

Brabantstraat 4 

2870 Puurs 

Belgien 

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von VORWERK BENELUX, das als Verantwortlicher auftritt, erhoben und verarbeitet.

VORWERK BENELUX verweist auf Seine Datenschutzerklärung, die auf der Website über folgenden Link eingesehen werden kann: https://cookidoo.be/consent/web/documents/nl-BE/latest/privacy?region=BE ; https://cookidoo.be/consent/web/documents/nl-BE/latest/privacy?region=LU ; https://cookidoo.be/consent/web/documents/nl-BE/latest/privacy?region=NL, in der außerdem die verarbeiteten Daten, die Rechtsgrundlagen und Zwecke der Verarbeitung sowie die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgeführt sind. Durch die Aufgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat.

Sofern nicht ausdrücklich und speziell etwas anderes in einer schriftlichen und unterzeichneten Vereinbarung zwischen VORWERK BENELUX und dem Kunden festgelegt ist, verbleiben alle geistigen Rechte von VORWERK BENELUX jederzeit in ihrem vollständigen Eigentum von VORWERK BENELUX.

Vorwerk ist aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften verpflichtet, dem Kunden vor Abschluss eines Vertrags relevante Informationen über vernetzte Vorwerk-Produkte und zugehörige Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Unter https://www.vorwerk-group.com/eudataact/be; https://www.vorwerk-group.com/eudataact/lu ; https://www.vorwerk-group.com/eudataact/nl ; hat der Kunde Zugang zu produkt- und dienstespezifischen Informationen, die auf diese AGB anwendbar sind.

Erhält der Kunde als Nutzer Daten aufgrund eines Antrags im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des EU Data Act, so stimmt der Kunde zu, diese Daten nicht zu verwenden, um ein vernetztes Produkt zu entwickeln, das mit dem vernetzten Produkt oder Produkt konkurriert, aus dem die Daten stammen, noch diese Daten zu diesem Zweck an Dritte weiterzugeben. Der Kunde wird die Daten nicht verwenden, um Druckmittel anzuwenden oder Lücken in der technischen Infrastruktur des Dateninhabers oder VI auszunutzen, die zum Schutz der Daten entwickelt wurde, noch Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage, Vermögenswerte oder Produktionsmethoden des Herstellers oder VI abzuleiten. Ein Verstoß des Kunden gegen diese Pflichten stellt eine schwerwiegende und wesentliche Vertragsverletzung dar, die VORWERK BENELUX das Recht gibt, vollen Schadensersatz für erlittene Schäden zu verlangen.

Während der Nutzung des Produkts durch den Kunden (Nutzer) werden verschiedene Daten in Bezug auf das Produkt oder dessen Umgebung durch das Produkt erlangt, gesammelt, erzeugt oder anderweitig verarbeitet (“Produktdaten”), also Daten, die durch die Nutzung des Produkts erzeugt werden und dafür vorgesehen sind, abgerufen werden zu können, einschließlich Metadaten. Wenn das Produkt mit einem digitalen Dienst verbunden ist, der von VORWERK BENELUX angeboten oder betrieben wird (“Related Service”), kann der Related Service Daten erlangen, sammeln, erzeugen oder anderweitig verarbeiten, die die Digitalisierung von Nutzerhandlungen oder Ereignissen im Zusammenhang mit dem verbundenen Produkt darstellen (“Related Service Data”). VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren die Nutzung und Weitergabe von Produktdaten wie folgt. Die Related Service Data kann zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die gesondert mit dem Kunden vereinbart wurden. 

A. Dateneigentümer 

VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren, dass im Kontext dieser AGB der “Data Holder” im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (“EU Data Act”) Vorwerk International & Co. KmG (“VI”) für alle Daten im Zusammenhang mit dem Produkt und für alle Daten im Zusammenhang mit Vorwerk Related Services ist, die mit dem Produkt verbunden sind (“Data Holder”). 

VI unterliegt allen Rechten und Pflichten, die sich aus seiner Rolle als Data Holder ergeben. VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren, dass keine andere juristische Person innerhalb der Vorwerk-Gruppe als Data Holder im Rahmen dieser AGB oder einer anderen Vereinbarung zwischen VORWERK BENELUX und dem Kunden angesehen wird. 

VORWERK BENELUX sichert hiermit zu und gewährleistet, dass sie über die vollständige Befugnis verfügt, im Namen von VI in Verbindung mit diesen AGB zu handeln. VORWERK BENELUX ist ausdrücklich bevollmächtigt, VI an die Bedingungen in Bezug auf den Zugang zu und die Nutzung der Daten, wie hierin festgelegt, zu binden. 

B. Recht zur Nutzung nicht-personenbezogener Produktdaten für spezifizierte Zwecke 

VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren, dass der Data Holder das Recht erwirbt, nicht-personenbezogene Produktdaten für die folgenden Zwecke zu nutzen, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist: 

  • Erfüllung eines Vertrags mit dem Kunden oder damit zusammenhängender Tätigkeiten; 
  • Überwachung und Wartung der Funktionalität, Sicherheit und Absicherung des Produkts oder des Related Service, einschließlich Vorbereitung auf und Reaktion bei Vorfällen, Fehlersuche, Support, Garantie- und ähnliche Tätigkeiten sowie damit verbundene Datenanalysen; 
  • Bewertung, Verteidigung und/oder Durchsetzung von Ansprüchen des Kunden, des Data Holder oder Dritter im Zusammenhang mit dem Produkt oder dem Related Service; 
  • Analyse und Messung der Wirksamkeit und Nutzung von Vorwerk-Produkten und Related Services, einschließlich statistischer Analysen zur Sicherstellung von Funktion, Sicherheit und Qualität; 
  • Verbesserung der Funktionsweise von Produkten und Dienstleistungen von VORWERK BENELUX und/oder des Data Holder, einschließlich Qualitätskontrolle, vorausschauender Wartung sowie Support- oder Garantiediensten; 
  • Entwicklung neuer Funktionalitäten, Tools oder Dienste durch VORWERK BENELUX und/oder den Data Holder oder durch Dritte in deren Auftrag; 
  • Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit oder über besondere Einheiten; 
  • Abrechnung und Kontenverwaltung; 
  • Einhaltung der geltenden Gesetze sowie Schutz und Durchsetzung der Rechte von Vorwerk; 
  • Aggregierung von Produkt- und Servicedaten mit anderen Daten oder Erstellung abgeleiteter Daten für jeden rechtmäßigen Zweck; und 
  • vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Nutzers, Training proprietärer und Drittanbieter-KI-Modelle und Machine-Learning-Funktionen 

(“Datenlizenz”) 

Der Data Holder wird Produktdaten nicht verwenden, um Einblicke in die wirtschaftliche Situation oder Vermögenswerte des Kunden zu gewinnen oder in einer Weise, die die berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt. 

C. Abgeleitete Datenlizenz und Nutzung durch Dritte 

Der Data Holder ist befugt, anderen juristischen Personen innerhalb der Vorwerk-Gruppe ein Recht zur Nutzung nicht-personenbezogener Produktdaten für die in diesem Abschnitt definierten Zwecke (“Derived Data License”) einzuräumen. Der Data Holder kann Drittparteien, Lieferanten oder Kooperationspartner beauftragen, Produktdaten für die in der Data License festgelegten Zwecke zu verwenden, sofern diese Dritten vertraglich dazu verpflichtet werden, nicht-personenbezogene Produktdaten nicht weiterzugeben. 

Ungeachtet des Vorstehenden können der Data Holder und, soweit zulässig, Dritte Datenverarbeitungsdienste wie Cloud- oder Hostingdienste in Anspruch nehmen, um Produktdaten auf eigene Rechnung und Verantwortung zu verarbeiten. 

D. Nutzung und Übermittlung personenbezogener Produktdaten 

Der Data Holder darf personenbezogene Produktdaten nur nutzen, mit Dritten teilen oder anderweitig verarbeiten, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage besteht und unter den Bedingungen, die nach der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und, soweit relevant, der Richtlinie 2002/58/EG (Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation) und dem Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten oder anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen zulässig sind. 

E. Technische und organisatorische Maßnahmen 

Der Data Holder wird technische und organisatorische Maßnahmen anwenden, um ein dem Risiko der Verarbeitung von Produktdaten in Bezug auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit angemessenes Schutzniveau sowie eine ausreichende Belastbarkeit und Sicherheit der datenverarbeitenden Systeme zu gewährleisten, wobei der Stand der Technik, potenzielle Schäden für den Nutzer und die Kosten der Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden. 

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. In diesem Zusammenhang dürfen der Data Holder und VORWERK BENELUX geeignete alternative Maßnahmen implementieren, solange das Schutzniveau nicht beeinträchtigt wird. 

Während der Nutzung des Produkts können der Related Service und die Produkt-Funktionalität Daten erfassen oder verarbeiten, wie oben beschrieben. Für den Related Service gilt eine entsprechende Regelung bezüglich Data Holder, Data License, Derived Data License, Verarbeitung personenbezogener Daten sowie technischer und organisatorischer Maßnahmen wie in den vorangegangenen Abschnitten beschrieben. Spezifische Bedingungen in Bezug auf Related Service Data können zusätzlich vereinbart werden. 

A. Data Holder 

VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren, dass im Rahmen dieser AGB der Data Holder im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (“EU Data Act”) ist: 

Vorwerk International & Co. KmG (“VI”) für alle Daten in Bezug auf das Produkt und für alle Daten in Bezug auf Vorwerk Related Services, die mit dem Produkt verbunden sind. 

VI unterliegt allen Rechten und Pflichten, die sich aus ihrer Rolle als Data Holder ergeben. 

VORWERK BENELUX und der Kunde sind sich einig, dass keine andere juristische Person innerhalb der Vorwerk-Gruppe als VI als Data Holder im Sinne der AGB oder eines sonstigen Vertrags zwischen VORWERK BENELUX und dem Kunden gilt. 

VORWERK BENELUX erklärt und gewährleistet, dass sie voll bevollmächtigt ist, im Zusammenhang mit den AGB im Namen von VI zu handeln. VORWERK BENELUX ist rechtswirksam ermächtigt, VI an die in diesen AGB festgelegten Bedingungen in Bezug auf den Zugang zu und die Nutzung der Daten zu binden. 

B. Nutzungsrecht für nicht-personenbezogene Daten des Bezogenen Dienstes zu festgelegten Zwecken 

VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren, dass der Data Holder das Recht erwirbt, die Daten des Bezogenen Dienstes, die nicht-personenbezogene Daten sind, für die folgenden Zwecke zu nutzen, soweit dies nach dem geltenden Recht zulässig ist: 

  • Erfüllung eines Vertrags mit dem Kunden oder von Tätigkeiten, die mit einem solchen Vertrag zusammenhängen; 
  • Überwachung und Aufrechterhaltung der Funktionalität, Sicherheit und Absicherung des Produkts oder des Bezogenen Dienstes, einschließlich Incident-Vorbereitung und Incident-Reaktion, Fehlerbehebung, Support, Gewährleistung oder ähnlicher Aktivitäten sowie damit verbundener Datenanalysen, einschließlich der Erkennung und Untersuchung von Vorfällen und Ursachen; 
  • Bewertung, Verteidigung und/oder Durchsetzung von Ansprüchen des Kunden, des Data Holders oder Dritter im Zusammenhang mit dem Produkt oder dem Bezogenen Dienst; 
  • Analysen und Messung der Effektivität und Nutzung der Vorwerk-Produkte und Bezogenen Dienste, einschließlich statistischer Analysen, insbesondere zur Überwachung und Aufrechterhaltung der Funktionsweise, Sicherheit und Absicherung eines Produkts oder Bezogenen Dienstes sowie zur Qualitätssicherung; 
  • Verbesserung der Funktionsweise eines von VORWERK BENELUX und/oder dem Data Holder angebotenen Produkts oder Dienstes, einschließlich Qualitätskontrolle, vorausschauender Wartung und der Bereitstellung von Support- oder Gewährleistungsdiensten; 
  • Entwicklung neuer Funktionalitäten, Features und/oder Tools für die Produkte oder Bezogenen Dienste durch VORWERK BENELUX und/oder den Data Holder oder durch Dritte, die im Namen von VORWERK BENELUX und/oder des Data Holders handeln; 
  • Entwicklung neuer Produkte oder Dienste, eigenständig, in Zusammenarbeit oder über Spezialgesellschaften wie Joint Ventures; 
  • Abrechnung und Kontoverwaltung; 
  • Einhaltung des geltenden Rechts sowie Schutz und Durchsetzung der Rechte von Vorwerk; 
  • Aggregierung von Produkt- und Dienstedaten mit anderen Daten oder Erstellung abgeleiteter Daten für jeden rechtmäßigen Zweck; und 
  • vorbehaltlich der vorherigen Einwilligung des Nutzers, Training von KI-Modellen, KI-Systemen und Machine-Learning-Funktionen sowohl eigener als auch dritter Parteien 

(“Data License”) 

Der Data Holder verwendet die Daten des Bezogenen Dienstes nicht, um Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage oder Vermögensverhältnisse des Kunden zu gewinnen oder in sonstiger Weise, die die berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt. 

C. Abgeleitete Datenlizenz und Nutzung durch Dritte 

VORWERK BENELUX und der Kunde vereinbaren, dass der Data Holder berechtigt ist, anderen juristischen Personen innerhalb der Vorwerk-Gruppe ein Recht zur Nutzung nicht-personenbezogener Daten des Bezogenen Dienstes für die in diesem Abschnitt definierten Zwecke einzuräumen (“Derived Data License”). 

Der Data Holder kann Dritte, Lieferanten oder Kooperationspartner beauftragen, Daten des Bezogenen Dienstes für die in der Data License genannten Zwecke zu nutzen, sofern der Data Holder diese Dritten vertraglich dazu verpflichtet, die erhaltenen nicht-personenbezogenen Daten des Bezogenen Dienstes nicht weiterzugeben. 

Unbeschadet des Vorstehenden können der Data Holder und, soweit zulässig, Dritte Datenverarbeitungsdienste wie Cloud-Computing, Hosting-Dienste oder ähnliche Dienste in Anspruch nehmen, um die Daten des Verbundenen Dienstes auf eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung zu verarbeiten. 

D. Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten des Verbundenen Dienstes 

Der Data Holder darf personenbezogene Daten des Verbundenen Dienstes nur dann verwenden, mit Dritten teilen oder anderweitig verarbeiten, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage besteht und unter den Bedingungen, die gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (“DSGVO”) und, soweit relevant, der Richtlinie 2002/58/EG (“Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation”) oder sonstiger anwendbarer Datenschutzgesetze zulässig sind. 

E. Technische und organisatorische Maßnahmen 

Der Data Holder wird technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ein dem Risiko der Verarbeitung von Produkt- und Daten des Verbundenen Dienstes in Bezug auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit entsprechendes Schutzniveau sowie eine ausreichende Belastbarkeit und Sicherheit der datenverarbeitenden Systeme zu gewährleisten, die unter den jeweiligen Umständen unter Berücksichtigung des Stands von Wissenschaft und Technik, eines möglichen Schadens für den Nutzer und der Kosten der Schutzmaßnahmen als angemessen erachtet werden. 

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und weiteren Entwicklungen. In diesem Zusammenhang sind der Data Holder und VORWERK BENELUX befugt, alternative geeignete Maßnahmen zu implementieren, sofern das Sicherheitsniveau der spezifizierten Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird. 

Sollte eine Bestimmung der Bestellung und/oder der AGB ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden nach Treu und Glauben die unwirksame Bestimmung durch eine gleichwertige Bestimmung ersetzen, die den Absichten der Bestellung und/oder der AGB am nächsten kommt. Im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtigkeit kann das Gericht die Nichtigkeit mildern und auf den unbilligen Teil beschränken.

VORWERK BENELUX haftet, außer im Falle von Betrug, grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz, nicht für indirekte Schäden des Kunden. Jede Haftung von VORWERK BENELUX aus einem Verkauf oder Vertrag mit dem Kunden ist auf unmittelbare Schäden beschränkt. 

Jede außervertragliche Haftung von VORWERK BENELUX oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Zustandekommen, der Ausführung oder der Beendigung eines Vertrags mit dem Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen (abweichend von Artikel 6.3 §2 Zivilgesetzbuch), außer in Fällen von Schadensersatzansprüchen wegen Körperverletzung oder immateriellen Schadens oder für Schäden, die durch eine vorsätzliche Handlung mit dem Ziel, Schaden zuzufügen, verursacht wurden. 

Auf das Bestehen, die Folgen und die Durchführung eines Vertrags mit VORWERK BENELUX und diese AGB findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung. 

Das Wiener Kaufrecht (CISG) vom 11. April 1980 findet keine Anwendung. 

Aufsichtsbehörden: 

- FÖD Wirtschaft, mit Sitz im City Atrium, Vooruitgangstraat 50, 1210 Brüssel, (https://economie.fgov.be); 

-Behörde für Finanzdienstleistungen und Märkte (“FSMA”), mit Sitz in der Congresstraat 12-14, 1000 Brüssel, (https://www.fsma.be). 

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Bestellung, einem Vertrag und/oder diesen AGB ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Brüssel (Belgien). 

Das Vorstehende gilt unbeschadet entgegenstehender Rechte von Verbrauchern im Sinne von Artikel I.1, 2° des Wirtschaftsgesetzbuches, wie in Artikel VI.83., 23° Wirtschaftsgesetzbuch erwähnt.